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   FG Niedersachsen, 03.06.2013 - 6 K 357/12   

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FG Niedersachsen, 03.06.2013 - 6 K 357/12 (https://dejure.org/2013,20676)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.06.2013 - 6 K 357/12 (https://dejure.org/2013,20676)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Juni 2013 - 6 K 357/12 (https://dejure.org/2013,20676)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 249
    Rückstellung für Gutscheine zur Verrechnung mit Entgelten aus zukünftigen Einkäufen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückstellung für Gutscheine zur Verrechnung mit Entgelten aus zukünftigen Einkäufen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückstellung von Bonusgutscheinen zur Verrechnung mit Entgelten aus zukünftigen Einkäufen im Ausgabejahr

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gutscheine im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 19.09.2012 - IV R 45/09

    Frisör-Gutscheine: Keine Verbindlichkeiten oder Rückstellungen im Ausgabejahr -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.06.2013 - 6 K 357/12
    Ergänzend nimmt sie zu dem inzwischen ergangenen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. September 2012 (IV R 45/09, BStBl II 2013, 123) Stellung.

    Ergänzend nimmt er Bezug auf das Urteil des BFH vom 19. September 2012 (IV R 45/09, a.a.O.).

    Schließlich muss die ungewisse Verbindlichkeit im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wirtschaftlich verursacht sein, wobei in der Rechtsprechung des BFH nicht abschließend geklärt ist, ob das Erfordernis der wirtschaftlichen Verursachung in der Zeit vor dem Bilanzstichtag auch für rechtlich entstandene und nur der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten gilt (BFH-Urteil vom 19. September 2012 IV R 45/09, BStBl II 2013, 123).

    35 b) Eine Berücksichtigung der streitigen Beträge als passive Rechnungsabgrenzungsposten kommt ebenfalls nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 19. September 2012 IV R 45/09, a.a.O.).

  • FG Niedersachsen, 24.08.2009 - 9 K 547/05

    Bilanzierung von im Folgejahr einzulösenden Dienstleistungsrabattzusagen eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.06.2013 - 6 K 357/12
    Er nahm insoweit Bezug auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24. August 2009 (9 K 547/05, juris), welches zu Dienstleistungsgutscheinen eines Friseursalons ergangen war.

    Zur Begründung äußerte sie die Ansicht, das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24. August 2009 (9 K 547/05, a.a.O.) sei nicht einschlägig.

    Die Grundsätze aus dem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24. August 2009 (9 K 547/05, a.a.O.) seien auf den Streitfall übertragbar.

  • BFH, 22.11.1988 - VIII R 62/85

    Passivierungsverbot für Verbindlichkeiten bei fehlender wirtschaftlicher

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.06.2013 - 6 K 357/12
    bb) Verbindlichkeiten hatte die Klägerin wegen der Ausgabe der Gutscheine nicht auszuweisen, weil die darauf beruhenden Verpflichtungen im jeweiligen Ausgabejahr dem Grunde nach ungewiss waren (vgl. BFH-Urteile vom 22. November 1988 VIII R 62/85, BStBl II 1989, 359; vom 17. Dezember 1998 IV R 21/97, BStBl II 2000, 116).

    Darin unterscheidet sich der vorliegende Streitfall von dem Urteilsfall des BFH vom 22. November 1988 (VIII R 62/85, a.a.O.), in dem der BFH bei der Ausgabe von Gutmünzen sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach gewisse Verbindlichkeiten angenommen hat.

  • BFH, 17.12.1998 - IV R 21/97

    Rückstellung bei bedingter Rückzahlungsverpflichtung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.06.2013 - 6 K 357/12
    bb) Verbindlichkeiten hatte die Klägerin wegen der Ausgabe der Gutscheine nicht auszuweisen, weil die darauf beruhenden Verpflichtungen im jeweiligen Ausgabejahr dem Grunde nach ungewiss waren (vgl. BFH-Urteile vom 22. November 1988 VIII R 62/85, BStBl II 1989, 359; vom 17. Dezember 1998 IV R 21/97, BStBl II 2000, 116).

    Der Schuldner muss ernsthaft mit der Inanspruchnahme rechnen, und die Geltendmachung der Verpflichtung muss nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag wahrscheinlich sein (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteile vom 17. Februar 1993 X R 60/89, BStBl II 1993, 437; vom 30. April 1998 III R 40/95, BFH/NV 1998, 1217, m.w.N.; vom 17. Dezember 1998 IV R 21/97, BStBl II 2000, 116, unter 3. d bb der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 04.12.1959 - III 317/59 S

    Veräußerung von Waren des täglichen Bedarfs im Einzelverkauf -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.06.2013 - 6 K 357/12
    Insofern unterscheidet sich der Streitfall auch von dem Sachverhalt, der dem BFH-Urteil vom 4. Dezember 1959 (III 317/59 S, BStBl III 1960, 80) zu Grunde liegt.
  • BFH, 06.12.1978 - I R 35/78

    Anspruch auf verbilligten Nachbezug - Rohstoffe - Bezugsberechtigungsschein

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.06.2013 - 6 K 357/12
    Insofern verhält es sich ähnlich wie in dem vom BFH mit Urteil vom 6. Dezember 1978 (I R 35/78, BStBl II 1979, 262) entschiedenen Fall, wonach der Anspruch auf verbilligten Nachbezug von Rohstoffen nicht wirtschaftlich verursacht ist, solange die Berechtigung und der Abschluss eines neuen Vertrages nicht nachgewiesen waren.
  • BFH, 27.01.2010 - I R 103/08

    Keine Rückstellungen für Sanierungsgelder der Versorgungsanstalt des Bundes und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.06.2013 - 6 K 357/12
    Der Tatbestand, an den die Leistungspflicht - die Verrechnung des im Gutschein ausgewiesenen Betrages - geknüpft war, war damit im Ausgabejahr noch nicht verwirklicht; die Verpflichtung war daher in dem für die Bilanzierung maßgeblichen Sinne rechtlich noch nicht entstanden (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 2010 I R 103/08, BStBl II 2010, 614, unter II.2.c aa der Gründe).
  • BFH, 17.02.1993 - X R 60/89

    Berücksichtigung von Rückgriffsmöglichkeiten bei der Bildung von Rückstellungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.06.2013 - 6 K 357/12
    Der Schuldner muss ernsthaft mit der Inanspruchnahme rechnen, und die Geltendmachung der Verpflichtung muss nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag wahrscheinlich sein (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteile vom 17. Februar 1993 X R 60/89, BStBl II 1993, 437; vom 30. April 1998 III R 40/95, BFH/NV 1998, 1217, m.w.N.; vom 17. Dezember 1998 IV R 21/97, BStBl II 2000, 116, unter 3. d bb der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 30.04.1998 - III R 40/95

    Voraussetzungen für die Bildung von Garantierückstellungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.06.2013 - 6 K 357/12
    Der Schuldner muss ernsthaft mit der Inanspruchnahme rechnen, und die Geltendmachung der Verpflichtung muss nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag wahrscheinlich sein (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteile vom 17. Februar 1993 X R 60/89, BStBl II 1993, 437; vom 30. April 1998 III R 40/95, BFH/NV 1998, 1217, m.w.N.; vom 17. Dezember 1998 IV R 21/97, BStBl II 2000, 116, unter 3. d bb der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 06.04.2000 - IV R 31/99

    Gesamte Einnahmen aus dem Verkauf des Kokains

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.06.2013 - 6 K 357/12
    Eine Verbindlichkeit verkörpert eine dem Inhalt und der Höhe nach bestimmte Leistungspflicht, die erzwingbar ist und zudem eine wirtschaftliche Belastung darstellt (BFH-Urteile vom 6. April 2000 IV R 31/99, BFH/NV 2000, 1161; vom 18. Dezember 2002 I R 17/02, BStBl II 2004, 126).
  • BFH, 30.01.2002 - I R 68/00

    Rückstellungen - Auflösung nicht vor rechtskräftiger Klageabweisung

  • BFH, 18.12.2002 - I R 17/02

    Vereinnahmte Optionsprämien

  • BFH, 20.10.2004 - I R 11/03

    Passivierung bei Rangrücktritt und so genannter "haftungsloser" Darlehen -

  • BFH, 08.09.2011 - IV R 5/09

    Rückstellungen für Zulassungskosten eines Pflanzenschutzmittels - Rezeptur eines

  • BFH, 29.09.2022 - IV R 20/19

    Zur Rückstellungsbildung für Verpflichtungen aus einem Kundenkartenprogramm

    Der vorliegende Sachverhalt sei mit dem "Friseurgutschein-Fall" (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19.09.2012 - IV R 45/09, BFHE 239, 66, BStBl II 2013, 123) vergleichbar, wie das Urteil des Niedersächsischen FG vom 03.06.2013 - 6 K 357/12 bestätige.
  • FG Nürnberg, 25.04.2019 - 4 K 1050/17

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

    Auch bei den Sachverhalten, die den Urteilen des Bundesfinanzhofes vom 19.09.2012, Az. IV R 45/09, und des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 03.06.2013, Az. 6 K 357/12, zu Grunde gelegen hätten, habe die Ausgabe der Bonuspunkte bzw. Gutscheine an Umsätze aus der Vergangenheit angeknüpft.
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